Dati Group erstellt Bedarfsausweise auf Basis der tatsächlichen Bausubstanz und technischen Ausstattung eines Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten, unabhängig von lückenhaften Verbrauchsdaten. Das Ergebnis ist die anspruchsvollste und rechtlich belastbarste Form der energetischen Zertifizierung –
akzeptiert von Banken, Notaren, Behörden und Gerichten weltweit.
Beim Verkauf von Ein-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Wohnungen in Gebäuden mit weniger als fünf Einheiten verlangen Käufer, Notare und Finanzierer den Bedarfsausweis als verbindliche Grundlage. Bei Bestandsgebäuden, die vor 1978 errichtet wurden, schreibt das GEG ihn in den meisten Fällen zwingend vor. Denkmalschutzimmobilien fallen nahezu immer in diese Kategorie, da energetische Modernisierungen eingeschränkt sind und nur eine bauteilorientierte Berechnung den tatsächlichen Zustand realistisch abbildet.
Liegen keine verlässlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor – durch Leerstand, Nutzungswechsel oder fehlende Abrechnungen – ist der Bedarfsausweis die einzige zulässige und rechtssichere Lösung. Für KfW-Förderanträge und Sanierungsmaßnahmen ist er ohnehin Pflicht: Nur er liefert die exakte Grundlage für Förderhöhe und Wirtschaftlichkeitsberechnung. In Erbschafts- und Scheidungsverfahren schafft er Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten um Wertminderungen.(§80 GEG – Ausstellung und Verwendung)
Der Verbrauchsausweis spiegelt Nutzerverhalten – der Bedarfsausweis spiegelt Substanz. Er wird bei Streitigkeiten vor Gericht bevorzugt anerkannt, bei Finanzierungen und Förderungen als Standard gesetzt und gibt Käufern sowie Mietern echte Planungssicherheit. Dati Group empfiehlt ihn immer dann, wenn maximale Transparenz, rechtliche Belastbarkeit und strategischer Immobilienwert im Vordergrund stehen. (§ 82 GEG – Energieverbrauchsausweis)
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