Bemaßte Grundrisse

professionell & normgerecht

Bemaßte Grundrisse

Jede Fläche zählt. Jedes Maß hat Konsequenzen.

Dati Group erfasst, berechnet und dokumentiert Grundrisse mit der Präzision, die Banken, Notare und Behörden voraussetzen
und die Eigentümer, Investoren und Projektentwickler für sichere Entscheidungen brauchen.

Ob 2D-Bestandsplan oder 3D-Ansicht:
Unsere Grundrisse entsprechen aktuellen Normen nach WoFlV, DIN 277 und ImmoWertV – sofort verwertbar, rechtssicher und auf den ersten Blick überzeugend.

Wann werden bemaßte Grundrisse benötigt

Fläche ist Wert – und Wert verlangt Belege. Beim Immobilienverkauf bildet der bemaßte Grundriss die Grundlage für Exposé und Kaufvertrag. Bei Vermietung sichert er korrekte Angaben in Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen. Bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung schafft er verbindliche Grundlagen für eine gerechte Aufteilung.

Darüber hinaus liefert er verlässliche steuerliche Angaben für das Finanzamt, unterstützt Finanzierungen und Beleihungswertermittlungen, klärt Streitigkeiten mit Mietern oder Käufern und ist Voraussetzung bei Umnutzungen sowie Baugenehmigungen.

Unsere Leistungen für bemaßte Grundrisse

Exaktes Aufmaß vor Ort 

Dati Group zeichnet keine alten Pläne nach – wir erfassen jedes Objekt neu. Vor Ort kommen modernste Lasermessgeräte mit einer Genauigkeit von ± 2 mm zum Einsatz. Jede Schräge, Nische, Türhöhe und jedes Fenster wird exakt erfasst, jede Etage fotografisch dokumentiert. Die farbige Markierung nach WoFlV erfolgt direkt vor Ort – gemeinsam mit dem Eigentümer, damit keine Frage offen bleibt. Das Ergebnis: ein Grundriss, der der Realität zu 100 % entspricht.

Wann Sie ein neues Aufmaß brauchen

  • Alte Pläne fehlen oder stimmen nicht mehr (Umbauten, Anbauten, Dachausbau)
  • Abweichungen zwischen Bauakte und Ist-Zustand
  • Streitigkeiten über Wohnfläche oder Nutzfläche
  • Verkauf oder Vermietung mit höchster Rechtssicherheit
  • Finanzierung, Erbschaft oder Scheidung
  • Einreichung bei Bauämtern und für Energieausweise
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB